Ich habe zur Kenntnis genommen, dass GEDAT gezwungen sein wird, das Vertragsverhältnis für die Nutzung des Extranet zu kündigen.
Hinweis:
Mit klicken von „OK“ lösen Sie den Kündigungsprozess aus.
Mit „ZURÜCK“ kommen Sie wieder zu dem neuen Nutzungsvertrag und können diesen abschließen.
Mit ABBRECHEN werden Sie ausgeloggt. Sie haben die Möglichkeit, den Nutzungsvertrag beim erneuten einloggen abzuschließen.
Vereinbarung zur Nutzung des Extranet für Getränkefachgroßhändler.
zwischen GEDAT Getränkedaten GmbH
Landwehr 2
22087 Hamburg
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Wolfram Scholz - nachstehend "GEDAT" genannt -
und (Pflichtfelder, bitte ausfüllen)
Name/Firma !
Straße !
PLZ / Ort ! !
Land !
Rechtsform !
Gesetzlicher Vertreter !
- nachstehend "Anwender" genannt -
§ 1 Leistungsbeschreibung Extranet
  1. GEDAT stellt für den Anwender den Zugang zum Extranet-Portal zur Übermittlung von Getränkeabsatzdaten und - bei einzelnen Herstellern - Daten von Getränkebestellungen an Hersteller zur Verfügung. Die zur Nutzung erforderlichen Voraussetzungen (Internetanschluss/ Internet-Browser) sind vom Anwender selbst zu stellen.
  2. GEDAT ist im Rahmen dieses Portals gegenüber dem Anwender nur für die Benutzerdaten des Anwenders verantwortlich. Die vom Anwender eingegebenen Adress- und Bewegungsdaten zu Getränkeabsätzen oder Getränkebestellungen nimmt GEDAT allein im Auftrag des Herstellers entgegen.
  3. Dem Anwender ist jedoch bewusst, dass die Adressdaten, zu denen er Bewegungsdaten erfasst, sowie von ihm selbst zusätzlich eingegebene Adressdaten nach einer Bereinigung um hierfür nicht benötigte Bestandteile zur Erstellung einer GEDAT-ID und -Adresse vom Hersteller an die GEDAT übermittelt werden.
§ 2 Vergütung
  1. Die von der GEDAT erbrachten Leistungen nach § 1 dieses Vertrages sind für den Anwender unentgeltlich.
§ 3 Nutzungsbedingungen
  1. Der Anwender ist verpflichtet, das Webinterface nur zu den vorgesehenen Zwecken und nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht in einer Art und Weise, die die Integrität und die Leistungsfähigkeit der Systeme über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus beeinträchtigt.
  2. Die Benutzungsanweisungen in der Dokumentation und Benutzerführung und etwaige Anweisungen des technischen Personals der GEDAT sind zu beachten.
  3. Der Anwender ist für die Übermittlung (Eingabe) der bereitgestellten Daten verantwortlich, auch im Sinne des Datenschutzrechts. Er sorgt für die Beachtung der für diese Daten geltenden rechtlichen Bestimmungen und die Unterlassung der Verletzung der Rechte Dritter.
  4. GEDAT ist berechtigt, den Zugang des Anwenders zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
  5. Kommt es infolge von dem Anwender zuzurechnenden Verletzungen der Mitwirkungspflichten zu erheblichem Mehraufwand bei der GEDAT, insbesondere durch Rückfragen des Anwenders oder der Empfänger seiner Daten, so kann GEDAT den objektiv erforderlichen Mehraufwand zur Verarbeitung gegen Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen zusätzlich zu etwaigen sonstigen Vergütungen an den Anwender berechnen, wenn dies von GEDAT vorher angekündigt und der Missstand vom Anwender nicht abgestellt wird.
  6. Der Anwender wird durch vorstehende Mitwirkungspflichten nur zur Einhaltung der genannten technischen Vorgaben bei der Übermittlung, jedoch nicht zur Übermittlung von Daten verpflichtet. Welche Daten er an den Hersteller inhaltlich zu übermitteln hat, ergibt sich allein aus seiner Vereinbarung mit dem jeweiligen Hersteller.
§ 4 Gewährleistung und Haftung
  1. GEDAT stellt das Webinterface, soweit dies unentgeltlich erfolgt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung zur Verfügung.
  2. GEDAT haftet verschuldensabhängig nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertrags¬pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von GEDAT je Schadensfall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Für den Verlust von Daten haftet GEDAT – mit Ausnahme der übernommenen Verpflichtungen betreffend die Auftragsverarbeitung für die Stammdaten – insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Anwender es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von GEDAT.
§ 5 Datenschutzrechtliche Information Betroffener und Löschung nicht mehr aktiver Adressen
  1. Die Parteien arbeiten bei der datenschutzrechtlichen Information Betroffener dahingehend zusammen, dass diejenige Partei, die erstmals eine Adresse für die Nutzung im System bereitstellt, sich verpflichtet, die unter dieser Adresse erfasste(n) oder erreichbare(n) natürliche(n) Person(en) nicht nur über die Übermittlung, sondern auch über die Nutzung der zu der Adresse erfassten Stammdaten durch GEDAT und Hersteller sowie die Übermittlung der Bewegungsdaten zu dieser Adresse unverzüglich, spätestens binnen eines Monats ab Übermittlung der Stammdaten an die GEDAT zu informieren.
  2. Hierbei kann zur Erteilung der Information über die Empfänger der Daten sowie zur Erteilung der von der GEDAT und den Herstellern als Verantwortliche zu erteilenden Informationen auf ein Internetportal mit den Informationen zur GEDAT und zu Herstellern der Produkte, zu denen Daten übermittelt werden, verwiesen werden. GEDAT gewährleistet, dass dieses Portal für alle Anwender zu angemessenen Konditionen zur Verfügung steht.
  3. Ist in den Adressdaten der Name eines Betroffenen nicht enthalten, ist die Information neutral adressiert an die Absatzstätte zu richten, es sei denn, der Empfang durch eine natürliche Person, die betroffen sein könnte, ist nicht zu erwarten.
  4. Die Information erfolgt nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften in dem Verfahren gemäß Anlage „Information der Betroffenen“ und entspricht inhaltlich den Vorgaben in der Anlage „Information Mustertexte“. Die Mustertexte sind bezüglich des als verbindlich gekennzeichneten Teils jedenfalls inhaltlich, möglichst auch wörtlich einzuhalten und können im Übrigen an die Bedürfnisse des Verwenders angepasst werden. Ändern sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen oder die Erkenntnisse zu diesen, ist GEDAT (bzw. der Anwender in Abstimmung mit GEDAT) berechtigt, die Mustertexte zu ändern. Die geänderten Texte sind in der datenschutzrechtlich jeweils gebotenen Weise zu verwenden.
  5. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit verbleibt beim jeweiligen Verantwortlichen, d.h. bis zur Übermittlung von Daten durch den Anwender bei diesem, nach Übermittlung in das Portal bei dem jeweiligen Hersteller bei diesem, nach Übermittlung an die GEDAT bei dieser.
  6. Der Anwender dokumentiert die von ihm übernommene Informationserteilung beweiskräftig, informiert GEDAT über sein Vorgehen und händigt GEDAT auf Anforderung die zur Beweisführung erforderlichen Dokumente aus. Die Anforderung kann auch ohne Anlass allein zur stichprobenweisen Kontrolle erfolgen.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung, Sonstiges
  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist jederzeit mit Frist von einem Monat oder aus wichtigem Grund fristlos kündbar. Die Kündigungserklärung muss in Textform erfolgen.
  2. Der Vertrag hebt alle früheren Verträge über die Teilnahme am Extranet auf und ersetzt diese.
  3. Für die Auslegung dieses Vertrages und die Bestimmung der sich aus ihm ergebenden Rechte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und – soweit zulässig - vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg.
  4. Die Anlagen

    1. „Information der Betroffenen“
    2. „Information Mustertexte“
    sind Bestandteil dieses Vertrages.

    Die Anlage „Technische Informationen über den GEDAT-Datenaustausch für Getränkefachgroßhändler“ beschreibt die technischen Anforderungen, Schnittstellen und sonstigen technischen Vorgaben, die dem Anwender bekannt sein müssen und die zur Nutzung des Systems erforderlich bzw. einzuhalten sind.

    Die Anlagen „Information der Betroffenen“ und „Information Mustertexte“ beschreiben die Verfahrensweisen und Vorgaben für die Zusammenarbeit nach § 5. Soweit die Anlage „Information der Betroffenen“ Beschreibungen von Vorgehensweisen enthält, die den Anwender nicht betreffen, sind diese Beschreibungen jedoch nur informatorisch enthalten und nicht verbindlich. Soweit die Anlage „Information Mustertexte“ Textvorschläge enthält, die nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, dienen diese nur zur Verdeutlichung der möglichen Einbettung der verbindlichen Texte und müssen weder vollständig noch überhaupt verwendet werden.

    Die Mustertexte für die Zusammenarbeit nach § 5 werden in der jeweils aktuellen Fassung für Sie unter www.gfgh-industriepartner.de/mustertexte bereitgestellt. Der Zugang ist passwortgeschützt. Das Passwort lautet: 78TGW53.
! Ich stimme der vorstehenden Vereinbarung zur Nutzung des EXTRANET zu.
! Ich, Vorname ! Nachname ! , versichere, dass ich zur Abgabe der vorstehenden Zustimmung berechtigt bin.
Bitte überprüfen Sie alle Pflichtfelder – auch im oberen Bereich bei den Unternehmensdaten.